Tierquälerei bemerkt? Richtig handeln!
Schauen Sie nicht weg, wenn es Tieren nicht gut geht. Sei es ein Fall aus der Nachbarschaft, die Haltung von Weidetieren oder Tiere in Zirkusbetrieben. Wir nennen Ihnen die richtigen Ansprechpartner.
Als Tierschutzorganisation haben wir rechtlich leider keine Handhabe direkt gegen Missstände vorzugehen. Wir dürfen weder Grundstücke betreten, noch Auflagen erlassen oder Tiere fortnehmen. Für die Umsetzung des Tierschutzes ist die örtliche Veterinärbehörde zuständig. Nur diese darf dem betroffenen Tierhalter Auflagen machen, Tierhaltungsverbote aussprechen oder Tiere beschlagnahmen. In akuten Fällen ist auch die Polizei berechtigt einzugreifen und Tiere sicherzustellen.
Wer mit der Behörde spricht, muss immer den Sachverhalt aufklären. Detaillierte Beobachtungen helfen. Am besten Anhand der sechs „W-Fragen”:
Wer hat …
was …
wann …
welchem Tier …
wo …
womit zugefügt?
Sammeln Sie Beweise, die diese Angaben belegen (schriftliche Zeugenaussagen, Fotos, tierärztliche Bestätigungen etc.). Die gesamten Unterlagen senden Sie bitte an das örtlich zuständige Veterinäramt mit der Bitte, die Tierhaltung zu überprüfen. In schwerwiegenden Fällen können Sie sich auch direkt mit Ihrer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft wenden. In akuten Notfällen kann auch die Polizei Ihr Ansprechpartner sein. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch hilfreich zur Seite, falls Sie mit Ihrem Anliegen kein Gehör finden.
Einrichtung | Kontakt |
---|---|
Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises |
02271 8313919 |
Stadt Bergheim |
02271 83-0 |
Stadt Bedburg |
02272 4020 |
Stadt Elsdorf |
02274 7090 |
Stadt Brühl |
02232 790 |
Stadt Erftstadt |
02235 4090 |
Stadt Frechen |
02234 5010 |
Stadt Kerpen |
02237 580 |
Stadt Hürth |
02233 530 |
Stadt Pulheim |
02238 8080 |
Stadt Wesseling |
02236 7101 |